Hier können Sie unsere aktuellen Bescheinigungen downloaden:
Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §48b Abs1 Satz 1 des EStG
gültig vom 01.01.2024 bis 31.12.2026
Nachweis zur Steuerschuldnerschaft nach § 13b
gültig vom 01.01.2023 bis 31.12.2025